Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin vertrete ich Sie u.a. bei:
- Vermögensdelikten (zB. Betrug, Computerbetrug, Erpressung, Räuberische Erpressung, Versicherungsmissbrauch, Erschleichen von Leistungen)
- Eigentumsdelikten (zB. Diebstahl, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, Räuberischer Diebstahl, Raub, Unterschlagung)
- Urkundendelikten (zB. Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung)
- Brandstiftungsdelikten (zB Brandstiftung, Schwere Brandstiftung)
- Körperverletzungsdelikten (zB. Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, Schwere Körperverletzung)
- Tötungsdelikten (zB. Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung, Körperverlezung mit Todesfolge)
- Sexualdelikten (zB. Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch)
- Drogendelikten (Verstöße gegen das BtmG)
- Straßenverkehrsdelikten (z.B Straßeverkehrsgefährdung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr)
- Aussagedelikten (zB Falsche uneidliche Aussage, Meineid)
- Amtsdelikten (zB. Körperverleztung im Amt, Strafvereitelung im Amt)
- Beleidigungsdelikten (z.B. Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung)
In Fällen der notwendigen Verteidigung werde ich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.
Sollten Sie selber Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie gerne im Rahmen der Nebenklage.
Rechtsanwältin Schuster vertritt Mandanten im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen,
Oberhausen,
aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster u.a.