Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Sie fragen sich, ob und ggf. welche Rechte Sie haben?
Der Gesetzgeber räumt den Opfern bestimmter Straftaten - zB. Vergewaltigung, Körperverletzung, versuchter Totschlag/Mord - die Möglichkeit ein, sich im Rahmen der Nebenklage der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Das gleiche Recht haben nahe Angehörige einer durch eine rechtswidrige Tat getöteten Person.
Dadurch kann sich der Nebenkläger – anders als der einfache Zeuge – aktiv am Strafverfahren beteiligen. Der Nebenkläger hat weitaus mehr Rechte, als dem einfachen Zeugen zustehen.
Darüber hinaus kann er sich des Beistands eines Rechtsanwaltes bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen.
In bestimmten Fällen muss der Nebenkläger den von Ihm gewählten Rechtsanwalt auch nicht aus eigener Tasche bezahlen. Insbesondere Opfern von Sexualdelikten, versuchten Tötungsdelikten (auch den Angehörigen der getöteten Person) ist ein sog. „Opferanwalt auf Staatskosten“ zu bestellen. Die Gebühren des Rechtsanwalts werden dann von der Staatskasse getragen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, auch bei anderen Nebenklagedelikten, auf Antrag Prozesskostenhilfe zu gewähren, wenn er
und
Die Gebühren des Rechtsanwaltes werden dann zunächst vom Staat getragen, der sich diese aber ggf. vom Nebenkläger (in Raten) zurückholen kann,
sobald dieser über eine bessere finanzielle Lage verfügt. Für den Fall, dass der Angeklagte verurteilt wird, hat er jedoch auch diese Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Zudem können Sie als Opfer einer Straftat bereits im Strafverfahren durch einen Adhäsionsantrag ein angemessenes Schmerzensgeld geltend machen, ohne dafür den gesonderten Zivilrechtsweg bestreiten zu müssen.
Lassen Sie sich im Rahmen der Nebenklage in jedem Fall durch einen auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Rechtsanwalt vertreten. Dann können Sie sich sicher sein, dass Ihre prozessualen Möglichkeiten und Rechte bestmöglich zur Entfaltung gelangen. Zudem kann der Strafrechtler am ehesten die Vorgehensweisen des „gegnerischen“ Verteidigers einschätzen und sein eigenes Handeln zielgerichtet und effektiv darauf abstimmen.
Kontaktieren Sie mich zu diesem Zwecke und besprechen Sie mit mir Ihre Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern kämpfen Sie aktiv für ihre Rechte!
Rechtsanwältin Schuster vertritt Mandanten im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Oberhausen,
aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster u.a.