Dass gegen jemanden ein Ermiitlungsverfahren läuft, erfährt dieser in nicht wenigen Fällen erst, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft vor der Tür steht und die Wohnung nach Beweismitteln durchsuchen will.
Es versteht sich von selbst, dass der Betroffene, der hiervon in der Regel völlig überrascht wird, dies als ganz erheblichen Eingriff in die Privatsphäre wahrnimmt. Wenngleich man ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine bevorstehende Hauptverhandlung in vielen Fällen vor Nachbarn, Freunden und Familie noch geheimhalten kann, wird dies bei einer durchgeführten Wohnungsdurchsuchung kaum mehr gelingen. Die soziale Ächtung ist daher in vielen Fällen vorherbestimmt.
Wenn Sie in eine solche Situation geraten sein sollten, wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Verteidiger. Wenn möglich, sollte dieser noch an der Durchsuchung teilnehmen, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Durchsuchung zu überwachen.
Sie erreichen mich in dieser Situation auch außerhalb der Geschäftszeiten mobil unter der Notfallrufnummer 0176 - 649 77 502.
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Lina Anna Schuster vertritt Sie u.a. bei:
In Fällen der notwendigen Verteidigung werde ich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.
Sollten Sie selber Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie gerne im Rahmen der Nebenklage.
Als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin für Sie tätig im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Kleve, Köln, Münster, Wuppertal u.a.