Eine – unüberlegte – Äußerung oder Geste (zB. "Vogel" oder Mittelfinger zeigen) kann einen mitunter „teuer zu stehen“ kommen. Je nach Einkommenssituation kann die Geldstrafe, auch für Ersttäter, schonmal leicht in den vierstelligen Bereich rutschen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch in diesem Bereich einen Verteidiger zu beauftragen.
Der Verteidiger wird in geeigneten Fällen eine Einstellung des Verfahrens, möglicherweise gegen eine bedeutend geringere Geldauflage, erzielen. Auch eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen ist in diesem Bereich durchaus gängig.
Wenngleich ein Beleidigungsdelikt sich auch in den Augen der Öffentlichkeit eher als Bagatelle darstellt, kann auch ein solches Vergehen im
Einzelfall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, dies zB. dann, wenn der Täter unter laufender Bewährung steht oder einschlägig vorbestraft ist. Dann kann bereits eine Kleinigkeit ausreichen, die
das Gericht dazu bewegt, nunmehr auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung auszusprechen.
Daher sollte auch der Vorwurf eines Beleidigungsdeliktes nicht unterschätzt, sondern ernst genommen werden – sei es im Einzelfall auch nur des „lieben Geldes“ wegen.
Zu den Beleidigungsdelikten zählen
Sollte Ihnen der Vorwurf eines Beleidigungsdeliktes gemacht werden, wenden Sie sich an mich und besprechen Sie mit mir das weitere Vorgehen.
Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin vertrete ich Sie u.a. bei:
In Fällen der notwendigen Verteidigung werde ich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.
Sollten Sie selber Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie gerne im Rahmen der Nebenklage.
Als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin für Sie tätig im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Kleve, Köln, Münster, Wuppertal u.a.