§§ 211, 212 StGB
Wird Ihnen ein Tötungsdelikt zur Last gelegt, sollten sie keine wertvolle Zeit verschenken, sondern sich schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger an die Seite holen. Ihnen droht eine hohe Freiheitsstrafe; im Falle der Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags in besonders schwerem Fall droht Ihnen eine lebenslange Haftstrafe!!!
Sie haben das Recht zu Schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!
Eine Anklage wegen Mordes setzt neben der Tötung eines Menschen das Vorliegen besonderer (Mord-)Merkmale voraus. Diese können zum einen die Tatausführung selber betreffen (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln). Die erhöhte Strafandrohung rechtfertigt sich hierbei durch die Art der Tatausführung, welche überwiegend anhand objektiver Kriterien bestimmt wird.
Daneben kommt die Verwirklichung sogenannter subjektiver Mordmerkmale in Betracht. Diese betreffen in erster Linie die Motivation des Täters. Eine Verurteilung wegen Mordes kommt dann in Betracht, wenn der Täter
einen Menschen tötet.
Wichtig: Ihre Einlassung zur Tat kann ausschlaggebend für die Frage sein, ob ihnen ein Totschlag oder ein Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) zur Last gelegt wird. Sie haben das Recht zu Schweigen, sie müssen sich nicht selbst belasten!
Machen Sie deshalb keine unüberlegten Angaben zur Sache, ohne zuvor einen Strafverteidiger hinzugezogen zu haben.
Kontaktieren Sie mich zu diesem Zwecke und besprechen mit mir das weitere Vorgehen.
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Lina Anna Schuster vertritt Sie u.a. bei:
In Fällen der notwendigen Verteidigung werde ich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.
Sollten Sie selber Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie gerne im Rahmen der Nebenklage.
Als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin für Sie tätig im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen,Gladbeck, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Kleve, Köln, Münster, Wuppertal u.a.