Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Gegen Sie besteht der Verdacht einer Vergewaltigung, eines sexuellen Missbrauchs oder eines anderen Sexualdeliktes?
Bitte bewahren Sie jetzt die Ruhe. Es handelt sich zunächst nur um einen Vorwurf. Wie sich das weitere Verfahren entwickelt, hängt auch von Ihrem eigenen Verteidigungsverhalten ab. Legen Sie bereits jetzt die entscheidenden Weichen.
Möglicherweise wissen Sie überhaupt nicht, wie es zu dem Vorwurf gegen Sie kommt. Dann müssen Sie erst einmal herausfinden, was Gegenstand der Beschuldigungen gegen Sie ist. Das erfahren Sie letzlich nur aus der Akte. Nehmen Sie frühstmöglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf, der besondere Kenntnisse im Bereich des Sexualstrafrechts aufweist.
Nur wenn Sie wissen, was man Ihnen vorwirft, können Sie sich auch effektiv gegen dern Vorwurf verteidigen. Schweigen Sie bis dahin eisern! Machen Sie keine Angaben! Das ist Ihr gutes Recht!! Niemand darf Ihnen Ihr Schweigen negativ auslegen.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Ich werde die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen und Ihnen hoffentlich einen Teil des ersten Schreckens nehmen. Sie müssen sich erst einmal um nichts weiter kümmern. Überlassen Sie mir Ihre Verteidigung!
Ob Sie sich schweigend verteidigen oder ob es sinnvoll ist eine sog. Einlassung zur Sache abzugeben, berate ich mit Ihnen gemeinsam, sobald ich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten habe. Hierzu können keine pauschalen Tipps gegeben werden. Jeder Fall ist anders!!
Oft lohnt es sich, bereits im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Gerade in klassischen "Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen" kann es sinnvoll sein, frühstmöglich seine Sicht der Dinge gegenüber den Ermittlungsbehörden zu schildern.
Es kommt nicht selten vor, dass Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden und somit gar nicht erst vor Gericht landen. In diesem Fall bleibt Ihnen eine stigmatisierende Gerichtsverhandlung erspart. Nach Möglichkeit sollte dies immer das Ziel sein!
Bei der Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie profitieren Sie von meiner Erfahrung und meinem Wissen im Sexualstrafrecht. Als Verteidigerin setze ich mich in jedem Stadium des Verfahrens bedingungslos für Ihre Rechte ein.
In Notfällen erreichen Sie mich auch über folgende Mobilfunknummer:
0176 / 649 77 502
Verteidigung von Sexualdelikten
Die Verteidigung im Bereich der Sexualdelikte zählt sicher zu den sensibelsten Bereichen der strafrechtlichen Tätigkeit. Ein Grund dafür mag sein, dass Sexualdelikte – neben Tötungsdelikten – die größte öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Der Vorwurf ist schnell erhoben, die Folgen der Beschuldigung - möge der Vorwurf auch noch so unberechtigt sein - sind für den Betroffenen jedoch meißt weit über das Verfahren hinaus spürbar. Einmal mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung konfrontiert, ist es für den Beschuldigten in der Regel schwer, in seinem öffentlichen Umfeld wieder Fuß zu fassen.
Mag sich der Vorwurf auch als unberechtigt - gar erlogen - herausstellen, bleibt ein Restverdacht der Sexualstraftat oft im Hinterkopf von Angehörigen, Partnern, Nachbarn oder Arbeitskollegen, Ein Starfverfahren in diesem Bereich lässt sich in den wenigsten Fällen vor Familie und Freunden geheim halten. Die Vorverurteilung und Stigmatisierung ist in diesem Bereich ungleich höher als im Zusammenhang mit anderen Straftaten. In diesem Zusammenhang sind auch prominente Beispiele bekannt. Trotz rechtskräftigen Freispruchs wird sich ein Großteil der Öffentlichkeit nach wie vor fragen, ob an den Vorwürfen nicht doch ein Funken Wahrheit gewesen sein könnte.
Nicht zuletzt wegen der gravierenden - sozialen- Nebenfolgen ist es in kaum einem anderen Bereich so existenziell wichtig, sich frühstmöglich einen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts erfahrenen Strafverteidiger an die Seite zu holen.
Gerade im Bereich der Sexualdelikte kommt es häufig zu Situationen, in denen es – neben dem vermeintlichen Opfern – keine weiteren Zeugen gibt, die Angaben zum tatsächlichen Geschehen machen können. Der Ausgang des Verfahrens hängt dann maßgeblich von der Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen/der einzigen Belastungszeugin ab. Um so wichtiger ist es, dass Ihr Strafverteidiger firm ist auf dem Gebiet der Aussagepsychologie und der Glaubwürdigkeitsbegutachtung. Es ist Aufgabe des Strafverteidigers, die Zeugenaussage kritisch anhand der aussagepsychologischen Kriterein zu überprüfen und auf entsprechende Mängel hinzuweisen.
Mit jedem weiteren Mangel, den die Aussage eines Zeugen aufweist, kommen Sie einem positiven Ausgangs des Verfahrens - sprich dem Freispruch - ein Stück näher.
Als Strafverteidigerin warne ich immer wieder davor, als Außenstehender eine vorschnelle Beurteilung (Vorverurteilung) entsprechender Personen vorzunehmen. Bevor man den Betroffenen unreflektiert an den „Pranger stellt“, sollte man sich – insbesondere als Mann – immer vor Augen halten, dass nichts einfacher ist, als jemanden grundlos einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs zu bezichtigen. Dies kann jedem und zu jeder Zeit passieren. Die Motivationen für eine unbegründete Anschuldigung können vielfältig, teilweise völlig banal sein. Ist der Betroffene erst einmal mit dem Vorwurf konfrontiert, ist es gar nicht so leicht, sich hiervon wieder „reinzuwaschen“.
Sollten Sie sich also dem Vorwurf einer Sexualstraftat ausgesetzt sehen, wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Strafverteidiger, kämpfen Sie nicht allein gegen einen vielleicht völlig haltlosen Vorwurf. Im Falle einer Verurteilung droht Ihnen eine hohe Haftstrafe.
Ihr Verteidiger wird die Akten einsehen und insbesondere die Aussage des meist einzigen Belastungszeugen auf aussagepsychologische Defizite untersuchen und ggf. die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens beantragen.
Ob an den Vorwürfen tatsächlich etwas dran ist, wird sich erst im Laufe des Verfahrens klären können. Als Verteidigerin ist es meine Aufgabe auf bestehende Beweisschwierigkeiten hinzuweisen und auf eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren hinzuwirken.
Zu den Sexualdelikten gehören u.a.:
Rufen Sie mich an, besprechen Sie mit mir das weitere Vorgehen und schweigen Sie bis dahin zu den Vorwürfen.
Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin vertrete ich Sie u.a. bei:
In Fällen der notwendigen Verteidigung werde ich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.
Sollten Sie selber Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie gerne im Rahmen der Nebenklage.
Als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin für Sie tätig im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Kleve, Köln, Münster, Wuppertal u.a.