Im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Straßenverkehrsdelikten treffen den Angeklagten – neben der eigentlichen Bestrafung – meist weitere Konsequenzen, die für diesen nicht selten belastender sind als die eigentliche Bestrafung. So droht dem Angeklagten die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist.
Wenn man bedenkt, dass der Großteil der Bevölkerung sowohl beruflich als auch privat zwingend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist, geht die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht selten mit verheerenden Konsequenzen, zB. dem Verlust des Arbeitsplatzes einher. Auch wird der Betroffene in der Regel in erhebliche Erklärungsnöte gegenüber seinem sozialen Umfeld geraten.
Die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges wird bei folgenden Delikten vermutet:
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wird das Gericht zugleich eine Sperrfrist aussprechen, also bestimmen, dass für die Dauer von (mindestens) sechs Monaten bis
(höchstens) fünf Jahren dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. In besonderen Einzelfällen darf das Gericht auch eine Sperre für immer aussprechen. Für die Bemessung der
Dauer der Sperrfrist ist eine Prognose darüber zu erstellen, wie lange der Zustand der Ungeeignetheit voraussichtlich andauern wird.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Da im allgemeinen zwischen der Begehung der Tat und der Verurteilung eine gewisse Zeit vergeht, ist es auch möglich, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen, wenn
dringende Gründe für
die Annahme vorhanden sind, dass diese – durch das spätere Urteil – endgültig entzogen werden wird.
Fahrverbot
Als weniger einschneidende Maßnahme kommt ein Fahrverbot (von 1 bis 3 Monaten) in Betracht, wenn jemand im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter
Verletzung der
Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt wurde.
Nicht zuletzt auf Grund der drohenden zusätzlichen Konsequenzen empfiehlt es sich im Zusammenhang mit dem Verdacht eines Straßenverkehrsdeliktes frühzeitig einen Verteidiger an seiner Seite zu haben. Nicht selten wird dieser in geeigneten Fällen eine Einstellung des Verfahrens – möglicherweise gegen Auflagen – erreichen können, um den bei Verurteilung drohenden Verlust der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Kontaktieren Sie mich zu diesem Zwecke und besprechen Sie mit mir die Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise.
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