Das Hauptverfahren beginnt, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens im Zwischenverfahren beschlossen hat. Nach der Klärung von organisatorischen Fragen, wie Terminbestimmung und anschließender Ladung folgt der zweite und eigentliche Teil des Hauptverfahrens – die Hauptverhandlung.
Die Hauptverhandlung stellt quasi das Kernstück bzw. den Höhepunkt des Strafverfahrens dar. Es versteht sich von selbst, dass der Angeklagte diesem Termin in der Regel seit Wochen mit Magenschmerzen entgegen blickt. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass das Ergebnis der Hauptverhandlung über die Zukunft des Betroffenen entscheiden wird. Nicht selten steht die eigene Freiheit auf dem Spiel…
Umso wichtiger ist es, sich nicht unvorbereitet in die „Höhle des Löwen“ zu begeben. Wer bis zur Ladung zur Hauptverhandlung noch keinen Verteidiger hat, sollte dies nun
schnellstmöglich nachholen. Sich selber zu verteidigen, ist in vielen Fällen die schlechteste Entscheidung, die man treffen kann. Denn anders als der Angeklagte, kennt der Verteidiger die
Verfahrensabläufe und die strafprozessualen Möglichkeiten, die auch in der Hauptverhandlung noch zu Disposition stehen. In
geeigneten Fällen wird er auch eine Einstellung des Verfahrens – möglicherweise gegen Auflagen – anregen, die ohne die Anwesenheit eines Verteidigers vielleicht gar nicht ernsthaft in Betracht
gezogen worden wäre.
Auch die Befragung von (Belastungs-) Zeugen durch den Verteidiger ist ein nicht zu unterschätzendes Instrumentarium, das erheblichen Einfluss auf die abschließende
Entscheidung –
namentlich Verurteilung oder Freispruch – haben kann.
Die eigentliche „Waffe“ des Verteidigers stellt daneben regelmäßig sein abschließendes Plädoyer dar, das je nach Einzelfall ganz unterschiedlich gestaltet sein kann. Die davon ausgehende psychologische Wirkung ist nicht zu unterschätzen, wenn man bedenkt, dass es – abgesehen von dem folgenden letzten Wort des Angeklagten – das letzte ist, was der Richter vor seiner Urteilsfindung abschließend zu Gehör bekommt.
Stellen Sie sich daher nicht alleine dieser ohnehin belastenden Situation. Kämpfen Sie nicht allein, sondern holen Sie sich einen Verteidiger an Ihre Seite, der den ordnungsgemäßen Ablauf überwacht, sich für Ihre Rechte stark macht und das bestmögliche für Sie aus der Situation herausholt.
Wurde Ihnen die Anklageschrift zugestellt bzw. die Hauptverhandlung eröffnet, wenden Sie sich an mich und besprechen Sie mit mir das weitere Vorgehen. Lassen Sie keine Chancen verstreichen, dafür steht möglicherweise viel zu viel auf dem Spiel…
Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Lina Anna Schuster vertritt Sie u.a. bei:
In Fällen der notwendigen Verteidigung werde ich auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.
Sollten Sie selber Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie gerne im Rahmen der Nebenklage.
Als Strafverteidigerin und Pflichtverteidigerin für Sie tätig im gesamten Ruhrgebiet, insbesondere in den Städten Essen, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, aber auch darüber hinaus, zB. in den Städten Bonn, Düsseldorf, Kleve, Köln, Münster, Wuppertal u.a.